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Strukturformel Melamin

Melamin in Milchpulver und Produkten aus Milchpulver aus China

Melamin ist eine chemische Verbindung, die allgemein zur Herstellung von Harzen, Kunststoffen und Klebstoffen verwendet wird. Es handelt sich um ein weißes, geruchloses und geschmackloses Pulver, das in heißem Wasser gut löslich ist.

In Europa ist Melamin zur Herstellung von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff zugelassen, der Zusatz von Melamin zu Lebensmitteln und Tierfutter ist jedoch verboten.

Kommt Melamin in Plastikverpackungen von Lebensmitteln vor, ist in der Kunststoffverordnung BGBl. II Nr. 476/2003 ein Grenzwert von 30 mg Melamin/kg Lebensmittel festgelegt. Diese Regelung beruht auf der Tatsache, dass Melamin möglicherweise aus der Verpackung in Lebensmittel migrieren kann.

Durch Hersteller in China gelangte Melamin in Milchpulver und andere Milcherzeugnisse, um einen höheren Proteingehalt vorzutäuschen. In hohen Mengen aufgenommen kann Melamin gesundheitliche Schäden (Nierenschäden) hervorrufen.

Die Europäische Kommission hat somit für Produkte aus China einen Grenzwert von 2,5 mg/kg Lebensmittel festgelegt. Alle Produkte, die nachweislich einen Melamingehalt über diesem festgelegten Grenzwert aufweisen, müssen unverzüglich vernichtet werden.

In der AGES wurden 259 Proben analysiert, von denen 251 Proben mit einem negativen Untersuchungsergebnis befundet wurden. Bei 3 Proben konnte die Analyse aufgrund der Matrix nicht durchgeführt werden. In einer Probe (Milchshake) wurden 26 mg Melamin/kg nachgewiesen, in vier weiteren Proben wurde ein Melaminwert unter dem festgelegten Grenzwert von 2,5 mg/kg nachgewiesen. Eine Gesundheitsgefährdung kann daraus nicht abgeleitet werden.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für das Melamin eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von 0,5 mg/kg Körpergewicht festgelegt.

In ihrer Stellungnahme vom 24. September 2008 zur Bewertung möglicher Risiken im Zusammenhang mit dem Auftreten von Melamin in zusammengesetzten Produkten wie Keksen und Schokolade, kommt die EFSA zu dem Schluss, dass sowohl Erwachsene als auch Kinder bei einem durchschnittlichen Verzehr dieser Produkte die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge nicht überschreiten. 

Probenuntersuchungen

Produktgruppe Anzahl untersuchter Proben Anzahl positiver Proben keine Analyse mehr möglich
Alkoholische Getränke 1    
Alkoholfreie Erfrischungsgetränke 9 0  
Backmischungen 4 0  
Feinback- und Konditorwaren 2 0  
Fertiggerichte 2 0  
Fischgerichte 1 0  
Fruchtsäfte, Obstsirupe, Fruchtkonzentrate 4 0  
Geflügelfleischextrakt, Geflügelsuppe 1 0  
Gelee, Marmeladen, Konfitüren 5 0  
Gemüseerzeugnisse 4 0  
Getreideerzeugnisse 5 0  
Gewürze und Gewürzerzeugnisse 1 0  
Kaffee, Kaffee-Ersatz 3 0  
Kakao und Kakaoerzeugnisse 3 0  
Kekse 10 2*)  
Kindernährmittel 28 0  
Milch 1 0  
Milcherzeugnisse 48 1  
Nahrungsergänzungsmittel 44 0  
Salz 4 0  
Snacks 1 1*)  
Sojaerzeugnisse 5 0  
Stärke und Stärkeerzeugnisse 2 0  
Süßwaren 36 1*)  
Suppen und Saucen 1 0  
Tee und teeähnliche Erzeugnisse 1 0  
Teigwaren 9 0  
Trinkkakao, Trinkschokolade 1 0  
Waffeln 3 0  
Würzsaucen 7 0  
Zusatzstoffe und Aromastoffe 10 0  
Zwischensumme 256 5  
Keine Analyse mehr möglich     3
       
Gesamtsumme 259    
    *) Melamin gefunden, aber unter dem Grenzwert von 2,5 mg/kg  

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