ERSTELLT: 14.08.2007

Information zu den jüngsten Vorkommnissen von Dioxin in Guarkernmehl und Dorschleber

Allgemeine Information zu Dioxin
Dioxine sind eine in der Umwelt vorkommende Stoffgruppe. Sie entstehen unter bestimmten Bedingungen bei Verbrennungsprozessen oder bei der chemischen Synthese von verschiedenen chlorhaltigen Verbindungen, wie beispielsweise Pentachlorphenol, als Nebenprodukte der Reaktion. Diese Verbindungen sind sehr langlebig und nur schwer abbaubar. Einige Vertreter (Kongenere) sind besonders giftig. Dioxine reichern sich im Fettgewebe von Tieren und Menschen an und können so die Gesundheit gefährden. Verbraucher nehmen einen Großteil dieser Verbindungen über fetthaltige tierische Nahrungsmittel wie Milch, Fleisch, Eier und Fisch auf. Zum Schutz der Bevölkerung gelten in der Europäischen Union (EU) seit dem 01.07.2002 Höchstgehalte für Dioxine. Die EU-Kommission hat diese Regelungen erweitert und ab November 2006 geltende Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB festgesetzt.

Dioxin in Guarkernmehl
Über das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) wurde am 24.7.2007 vor Guarkernmehl aus Indien gewarnt. Dieses Produkt aus einer Bohnenart dient zur Verdickung von z.B. Saucen, Mayonnaisen und Fruchtzubereitungen bei Joghurt. Die Schweizer Behörden hatten in einer Charge eines Schweizer Unternehmens, Unipektin, Dioxin und Pentachlorophenol (PCP, ein Pflanzenschutzmittel) festgestellt. Lieferungen dieses Produkts der Schweizer Firma erfolgten an neun EU-Staaten, darunter auch Österreich. Direktlieferungen der indischen Firma erfolgten an zwei weitere EU-Staaten.

In Österreich hat das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) nach einer vorläufigen Risikoabschätzung durch die AGES, die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, die Lebensmittelaufsicht der betroffenen Bundesländer informiert. Die Lebensmittelinspektoren haben umgehend ab 25. und 26.7.2007 die in der RASFF-Warnung angegebenen Lebensmittelbetriebe besucht und das Guarkernmehl für die Verwendung gesperrt.

In den folgenden Tagen wurden europaweit detaillierte Untersuchungen von Guarkernmehl auf Dioxin und PCP (Pentachlorophenol) durchgeführt und die Vertriebswege der kontaminierten Chargen ermittelt und über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel allen Mitgliedstaaten mitgeteilt. Dabei wurden im Allgemeinen geringere Belastungen mit Dioxin gefunden als bei der Probe, die die Warnung ausgelöst hat. Anfragen der Europäischen Kommission an die zuständigen Behörden in Indien, das 80 Prozent der Weltproduktion herstellt, um ausführlichere Informationen zu erhalten, blieben bislang unbeantwortet.

In Österreich wurde in Übereinstimmung mit der Vorgehensweise der EU-Kommission vom BMGFJ festgelegt, dass aus Gründen einer generellen Gesundheitsvorsorge für den Verbraucher keine mit Dioxinen oder Pentachlorophenol (PCP) kontaminierte Chargen von Guarkernmehl weiter verarbeitet werden dürfen, wenn auch Guarkernmehl nur in geringen Mengen bei der Herstellung von Lebensmitteln diesen zugesetzt wird, so dass im Endprodukt nur sehr geringe Mengen Dioxin oder Pentachlorphenol enthalten sind. Guarkernmehl mit Ursprung Indien darf erst nach Vorliegen eines entsprechenden Prüfberichtes zur Verwendung freigegeben werden, der bestätigt, dass der Dioxingehalt unter 0,75 pg/g liegt und Pentachlorphenol im Produkt nicht bestimmt werden kann.

Sollten bereits Zwischenprodukte mit belastetem Guarkernmehl hergestellt worden sein, ist von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen ihrer Verantwortung für sichere Lebensmittel laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Charge (mit welchem Dioxingehalt) eingesetzt wurde, und unter Heranziehung der Rezepturdaten (Einsatzmenge dieses Zusatzstoffs) der für das jeweilige Lebensmittel anzunehmenden Verzehrsdaten sowie des Grenzwertes für Dioxine von 14 pg/kg Körpergewicht/Woche eine individuelle Begutachtung vorzunehmen. Nur sichere Zwischenprodukte dürfen weiter verarbeitet werden.

Fertige Lebensmittel (z.B. fermentierte Milcherzeugnisse) dürfen laut einer Aussendung der Europäischen Kommission vom 2. August 2007 nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Grenzwerte der Kontaminantenverordnung 1881/2006/EG einhalten. So liegt z.B. der Dioxinhöchstwert für Milcherzeugnisse bei 3 pg/g Fett.

Die Einhaltung dieser Vorgehensweise durch die Lebensmittelunternehmen wird derzeit in Österreich laufend von den zuständigen Lebensmittelaufsichtsbehörden der Bundesländer überwacht.

Dioxin in Dorschleber
Ein bekanntes Problem in Zusammenhang mit Dioxinen stellen auch durch Umwelteinflüsse belastete Fische und Fischereierzeugnisse dar. Aufgrund von aktuellen Untersuchungsergebnissen wurden jüngst beispielsweise auch bestimmte Chargen von Dorschleber vom Markt genommen.

Das Deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stellt in der Bewertung Nr. 041/2006 die Sachlage bei diesen Erzeugnissen wie folgt dar:
Der neue europäische Höchstgehalt für Dioxine und dioxinähnliche PCB (Polychlorierte Biphenyle) in Fischen und deren Erzeugnissen liegt bei 8 Pikogramm (pg) WHO-TEQ pro Gramm Frischgewicht. Eine Ausnahme stellt Aal dar: Für diesen sehr fetthaltigen Fisch liegt der Höchstgehalt bei 12 pg WHO-TEQ/g Frischgewicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, dass Fisch als "gesundes Lebensmittel" ein- bis zweimal in der Woche auf dem Speiseplan stehen sollte - bevorzugt magere oder halbfette Sorten. Diese Empfehlung hat das BfR bei seiner Bewertung der Höchstgehalte zugrunde gelegt und zur täglichen Aufnahme von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB verschiedene Modellrechnungen durchgeführt, die sich an den Verzehrsmengen und -gewohnheiten der Verbraucher orientieren. Die Ergebnisse zeigen, dass Verbraucher, deren Fischkonsum sich an den DGE-Empfehlungen orientiert, keine Gehalte aufnehmen, die oberhalb der tolerierbaren (lebenslangen) täglichen Aufnahme (tolerable daily intake, TDI) liegen, welche die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf 1 bis 4 pg WHO-TEQ pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt hat.

Die Berechnungen zeigen aber auch, dass die Höchstgehalte nicht immer einen ausreichenden Schutz für Verbrauchergruppen mit besonderen Verzehrsgewohnheiten bieten: Dazu zählen Personen, die über längere Zeit in hohen Mengen fette Fische wie Lachs, Makrele und insbesondere Aal sowie verarbeitete Fischereiprodukten wie z.B. die sehr fetthaltige Dorschleber konsumieren.

Hersteller in erster Linie für Lebensmittelsicherheit verantwortlich
Österreich handelt im Rahmen des Systems für Lebensmittelsicherheit umgehend. Im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) ist festgelegt, dass in erster Linie die Hersteller alle Anstrengungen zu unternehmen haben, nur sichere Lebensmittel auf den Markt zu bringen. Die nächste Stufe der Lebensmittelsicherheit sind die Lebensmittelaufsichtsbehörden (auch Lebensmittelpolizei genannt) der Bundesländer, die laufend Lebensmittelbetriebe kontrollieren, Proben ziehen und somit Produkte am Markt überwachen. AGES-ExpertInnen untersuchen und begutachten diese Proben und melden die Ergebnisse an die Bundesländer und an das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ), damit alle Maßnahmen ergriffen werden können, um ein größtmögliches Maß an Lebensmittelsicherheit zu erreichen. Dazu zählen dann z.B. auch Meldungen an das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed). Dieses System vernetzt europaweit für Lebensmittelsicherheit zuständige Behörden. Die Zahl von Kontrollen wird dadurch vergrößert und das Risiko von lebensmittelbedingten Problemen verringert.

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