
Wirkungsweise
Tetracycline sind teils natürliche, aus Streptomycesarten gewonnene, teils halbsynthetische Antibiotika mit außerordentlich breitem Wirkungsspektrum. Durch Blockieren der ribosomalen Proteinbiosynthese wirken sie bakteriostatisch (wachstumshemmend) auf zahlreiche grampositive und gramnegative Bakterien sowie auf zellwandlose Problemkeime wie Mycoplasmen, Chlamydien und Rickettsien. Sie waren die erste Hauptgruppe von Antibiotika für die der Ausdruck "Breitband- oder Breitspektrum-Antibiotika" gebraucht wurde.
Bakterielle Resistenzmechanismen
Bakterienstämme, die eine Resistenz gegen ein Tetracyclin entwickelt haben, sind auch gegen alle anderen Vertreter der Tetracyclinfamilie resistent (komplette Kreuzreaktion zwischen allen Tetracyclinen). Da sie an den Ribosomen ihre Wirkung entfalten, indem sie dort die Proteinbiosynthese hemmen, ist ein bakterieller Resistenzmechanismus die Produktion eines Proteins, das die Ribosomen schützt. Die zweite wichtige Möglichkeit der Abwehr ist die Synthese eines zytoplasmatischen Membranproteins, das Tetracycline aus der Bakterienzelle pumpt. Der seltenste Resistenzmechanismus ist die chemische Modifizierung (Acetylierung) und damit Inaktivierung von Tetracyclinen.
Gesetzliche Rückstandsregelung
Für die Behandlung von lebensmittelliefernden Tieren sind die Substanzen Chlortetracyclin, Oxytetracyclin, Tetracyclin und Doxycyclin zugelassen. Die Anwendung erfordert die Einhaltung von Wartezeiten, die so bemessen sind, dass nach Ablauf der Wartezeit die Konzentrationen im Lebensmittel unter den Rückstandshöchstmengen liegen. Diese sind im Anhang der Verordnung (EU) 37/2010 (Tabelle 1) festgelegt und betragen, je nach Matrix, von 100 µg/kg (Muskel, Milch) bis 600 µg/kg (Niere). Die Anwendung von Doxycyclin bei Tieren, von denen Milch bzw. Eier für den menschlichen Verzehr gewonnen werden, ist explizit nicht erlaubt. Folglich dürfen in diesen Lebensmitteln keine Rückstände vorhanden sein. Für Honig gilt ebenfalls die sogenannte "Nulltoleranz", da Tetracycline, so wie alle anderen Antibiotika, für die Behandlung von Honigbienen nicht zugelassen sind.
Die Kontrolle tierischer Lebensmittel auf Tetracyclinrückstände
Die Kontrolle tierischer Lebensmittel auf Tetracyclinrückstände
Aufgrund der verbreiteten Anwendung von Tetracyclinen umfasst die Kontrolle im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) praktisch alle lebensmittelliefernde Tierarten sowie die Primärprodukte Milch, Eier und Honig. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes erfolgt die Probenziehung aus der Produktionskette, so dass Produkte, die mit Rückständen belastet sind, zum Ursprungsbetrieb zurückverfolgt werden können.
Im Rahmen von Aktionen der amtlichen Lebensmittelkontrolle sowie im Verdachtsfall werden Proben aus dem Handel untersucht, wobei sich die Kontrolle auch auf Drittland-Produkte erstreckt.
Untersuchte Probenarten
Untersuchungsspektrum
Untersuchungsstrategie und Untersuchungsmethoden
Zwecks rascher und kostengünstiger Untersuchungserledigung werden die Proben zunächst mittels geeigneter Screening-Methoden auf mögliche positive Ergebnisse (Höchstwertüberschreitung bzw. nicht zugelassene Anwendung) untersucht. Einem nicht-negativen Screening-Befund folgt eine Untersuchung mittels quantitativer Bestätigungsmethode.
Das Kompetenzzentrum Tierarzneimittel und Hormone untersucht Tetracycline in verschiedenen tierischen Matrices mittels Charm II-Test, ELISA und HPLC und ist Nationales Referenzlabor für Tetracyclinrückstände.
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. EU Nr. L 15 vom 20.1.2010).
Stand: 04.02.2010