Laborvergleichsversuch Screening von Chloramphenicol in Muskel mittels ELISA

Chloramphenicol ist ein Breitbandantibiotikum, das wegen massiver Nebenwirkungen seit 1994 in der EU für die Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, verboten ist (Anhang IV der Verordnung (EWG) 2377/90).
Um Rückstände von Chloramphenicol möglichst effizient zu überwachen, wird das Screening in Fleisch im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans von sechs Instituten (fünf AGES-Instituten und eines vom Land Kärnten) durchgeführt:
•  von vier AGES-Instituten für veterinärmedizinische Untersuchungen - IVET Graz, Innsbruck, Linz und Mödling
•  vom AGES-Kompetenzzentrum Tierarzneimittel und Hormone (CC TAHO)
•  von der Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen Klagenfurt

Screening-Methoden sind für einen raschen Probendurchsatz konzipiert, wobei gemäß Entscheidung der Kommission 2002/657/EG die Rate an falsch negativen Ergebnissen maximal 5% betragen darf.
In den oben genannten sechs Instituten wird für Chloramphenicol ein auf immunchemischer Basis beruhender ELISA-Test eingesetzt. Da es sich um ein verbotenes Tierarzneimittel handelt, muss der Test möglichst empfindlich sein. Dafür ist als Mindestanforderung an das Nachweisvermögen ein MRPL (minimum required performance limit) von 0,3 µg/kg festgelegt worden (Entscheidung der Kommission 2003/181/EG).
Eine Probe mit nicht negativem Ergebnis wird am CC TAHO mittels einer massenspektroskopischen Bestätigungsmethode nachuntersucht.

Das CC TAHO ist Nationales Referenzlabor (NRL) für Untersuchungen auf Rückständen von Tierarzneimitteln. Als solches hat es u.a. die Aufgabe, Ringversuche/Laborvergleichstests für die im Rahmen der amtlichen Kontrolle tätigen nationalen Laboratorien zu organisieren, um die Leistungsfähigkeit der Analysen zu überprüfen und deren Qualität zu belegen. Daher wurde vom CC TAHO im Februar 2009 ein Laborvergleichsversuch mit sechs Muskelproben (vier negative und zwei positive) veranstaltet.

Alle sechs Institute lieferten in der vorgegebenen Frist ausnahmslos korrekte Resultate.

Details können in der angefügten pdf-Datei „CAP Laborvergleichsversuch 2009 Resultate“ nachgelesen werden.


Gesetzliche Grundlagen

  • Anhang IV der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs (ABl. Nr. L  224 vom 18.08.1990 idgF).
  • Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen (ABl. Nr. L 125 vom 23.5.1996).
  • Entscheidung der Kommission 2003/181/EG vom 13. März 2003 hinsichtlich der Festlegung von Mindestleistungsgrenzen (MRPL) für bestimmte Rückstände in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. Nr. L 71/17 vom 15.03.2003).
  • Entscheidung der Kommission 2002/657/EG vom 12. August 2002 zur Umsetzung der Richtlinie 96/23/EG des Rates betreffend die Durchführung von Analysenmethoden und Auswertung von Ergebnissen (ABl. Nr. L 221 vom 17.8.2002).

Stand: 26.03.2009

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