AKTUALISIERT: 31.10.2011

Kontrolle tierischer Lebensmittel auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Hormonen


Die Kontrolle der Lebensmittel tierischen Ursprungs auf Rückstände von Arzneimitteln und Hormonen ist ein wesentlicher Bestandteil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Ein wichtiges Instrument der Überwachung ist der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP).

Der NRKP ist Teil eines in der gesamten Europäischen Union harmonisierten Programms, in dessen Rahmen lebende Tiere und tierischen Erzeugnissen auf Rückständen von unerwünschten Stoffen untersucht werden. Das Aufdecken der illegalen Anwendung von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen sowie die Kontrolle des gesetzeskonformen Einsatzes von zugelassenen Arzneimittel sind die Hauptziele des NRKPs. Weiters wird die Belastung mit verschiedenen Umweltkontaminanten (Pestizide, Schwermetalle, Mykotoxine etc.) erfasst.

Die Überwachung erfolgt auf der Stufe der Produktion, wodurch die Rückverfolgbarkeit der Proben gewährleistet ist und ein vorbeugender Verbraucherschutz realisiert wird.

Organisation der Kontrolle im Rahmen des NRKP

Der Plan wird jährlich vom BMG unter Einbindung des Kompetenzzentrums Tierarzneimittel und Hormone als Nationales Referenzlabor neu erstellt und enthält genaue Vorgaben über die Anzahl der zu untersuchenden Tiere oder tierischen Erzeugnissen, über die Probenahme sowie über die zu untersuchenden Parameter und die anzuwendende analytische Methodik.

Die regionale Zuordnung der Probenkontingente sowie die Probenziehung liegen im Kompetenzbereich der Bundesländer. Sie werden im Rahmen der amtlichen Veterinär- und Lebensmittelkontrolle unter Berücksichtigung von örtlichen und regionalen Gegebenheiten durchgeführt. Bei Verdacht auf unzulässige oder vorschriftswidrige Anwendung von Tierarzneimitteln oder Hormonen werden zusätzliche Kontrollen durchgeführt und Proben gezogen.

Mit den Untersuchungen auf Tierarzneimittel und Hormone sind folgende Kompetenzzentren und Institute der AGES betraut:

  • CC Tierarzneimittel und Hormone Wien - alle Hormon- und Arzneimittelstoffgruppen mit Ausnahme der Gruppe Carbamate/Pyrethroide in allen Matrices
  • CC Rückstandsanalytik Wien - Carbamate und Pyrethroide in tierischen Geweben sowie Pyrethroide und Amitraz in Honig
  • Institute für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling, Graz, Linz und Innsbruck – biologischer Hemmstofftest zum Antibiotikanachweis in tierischen Geweben
  • Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien - biologischer Hemmstofftest zum Antibiotikanachweis in Milch

Weiters werden in der Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen Klagenfurt biologischer Hemmstofftest zum Antibiotikanachweis und ELISA-Screening auf Chlorampenicol in tierischen Geweben durchgeführt.

Grundlegende, von der EU vorgegebene und im LMSVG verankerte Voraussetzung für die im Rahmen des Rückstandkontrollplans tätigen Laboratorien, ist die Akkreditierung gemäß EN ISO/IEC 17025.

    Sowohl der jährliche Plan als auch die am Ende der Beobachtungsperiode gesammelten und vom BMG ausgewerteten Daten werden an die EU-Kommission übermittelt.

    Untersuchte Matrices

    Zur Untersuchung gelangen:

    • Blut, Harn und Futtermittel im Rahmen der Kontrolle der Tierbestände
    • tierische Geweben (Muskel, Leber, Niere, Nierenfett), Blut und Harn im Rahmen der Kontrolle anlässlich der Schlachtung
    • Proben aus der tierischen Primärproduktion wie Milch, Eier, Honig

    Untersuchungsspektrum Tierarzneimittel und Hormone

    Das Stoffspektrum der Tierarzneimittel und Hormone umfasst nach allgemeinen Vorgaben der EU folgende Gruppen:

    • verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe wie Stilbene, Thyreostatika, Steroide, Resorcylsäure-Lactone, beta-Agonisten, verbotene Antibiotika und Chemotherapeutika
    • Stoffe mit antibakterieller Wirkung, z.B. Penicilline, Sulfonamide, Chinolone, Tetracycline, Makrolide, Aminoglycoside etc.
    • Sonstige Tierarzneimittel wie Antiparasitika, Kokzidiostatika einschl. Nitroimidazole, Beruhigungsmittel, entzündungshemmende Mittel, Insektizide und Carbamate

    Für die Auswahl der zu untersuchenden Stoffe im Einzelnen ist in erster Linie ihre Relevanz ausschlaggebend. Der NRKP ist kein starres Programm - Erkenntnisse aus den vorangegangenen Beobachtungsperioden sowie Empfehlungen der EU-Kommission und der EU-Referenzlaboratorien werden laufend berücksichtigt.

    Untersuchungsstrategie und Analysentechniken

    Zum Zwecke einer raschen und kostengünstigen Untersuchungserledigung werden die Proben, wenn analytisch durchführbar, mittels Screening-Verfahren auf mögliche positive Ergebnisse untersucht. Hemmstoff-Tests auf antibakteriell wirksame Substanzen sowie immunchemische und mikrobiologische Rezeptorverfahren wie ELISA, RIA und Charm-Test sind die gebräuchlichen Analysentechniken.

    Zur Bestätigung nicht-negativer Screening-Ergebnissen sowie bei allen Substanzklassen, für die kein geeignetes Screening möglich ist, werden chromatographische Verfahren wie HPLC mit Spezialdetektoren (DAD und FLD), LC/MS, LC/MS-MS und GC/MS angewendet. 

    Jährlicher Untersuchungsumfang

    Als Basis für die Anzahl der zu untersuchenden Proben dienen nach Vorgaben der EU die jährlichen Schlachtzahlen sowie die Produktionszahlen der Primärerzeugnisse Milch, Eier und Honig.

    Jede Probe wird auf Stoffe aus einer bestimmten Stoffgruppe untersucht, wobei eine freiwillige Untersuchung auf weiteren Stoffen aus anderen Stoffgruppen möglich ist. Für Milch, Eier und Honig ist durch eine Entscheidung der EU-Kommission die Untersuchung einer Probe auf mehrere Stoffgruppen vorgegeben.

    Der Untersuchungsumfang auf Rückständen von Tierarzneimitteln und Hormonen im Rahmen des NRKPs beläuft sich auf ca. 19000 - 20000 Untersuchungen pro Jahr.

    Gesetzliche Grundlagen

    • Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen (ABl. EG Nr. L 125 vom 23.5.1996, S 10).
    • Entscheidung der Kommission 97/747/EG vom 27. Oktober 1997 über Umfang und Häufigkeit der in der Richtlinie 96/23/EG des Rates vorgesehenen Probenahmen zum Zwecke der Untersuchung in Bezug auf bestimmte Stoffe und ihre Rückstände in bestimmten tierischen Erzeugnissen (ABl. EG Nr. L 303 vom 6.11.1997, S. 12).
    • Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Kontrollmaßnahmen betreffend bestimmte Stoffe und deren Rückstände in lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft (Rückstandskontrollverordnung 2006) (BGBl. II Nr. 110 vom 13. März 2006).

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