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Information der Öffentlichkeit 2011

Erweisen sich Produkte als gesundheitsschädlich - sei es im Zuge der Eigenkontrolle des Herstellers, sei es im Zuge der amtlichen Lebensmittelkontrolle - muss ein Lebensmittelunternehmer entsprechende Maßnahmen zur Information der VerbraucherInnen durchführen.

Untenstehende Grafik zeigt die im Jahr 2011 erfolgten Informationen der Öffentlichkeit.

Aushang: Die Unternehmer informieren direkt in ihrem Geschäftslokal ihre KundInnen über die Gesundheitsschädlichkeit des Produkts.

Rückrufe/Warnungen: Ist davon auszugehen, dass VerbraucherInnen durch ein Produkt gefährdet sein können, erfolgt die Information der Öffentlichkeit durch den Lebensmittelunternehmer über ein geeignetes Medium (z. B. APA-OTS, ORF Teletext...). Erfolgt diese Information nicht, warnt die AGES im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. 

Gesamtansicht Produktrückrufe 2011
Abbildung: Gesamtansicht Produktrückrufe 2011

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