Information der Öffentlichkeit 2011
Erweisen sich Produkte als gesundheitsschädlich - sei es im Zuge der Eigenkontrolle des Herstellers, sei es im Zuge der amtlichen Lebensmittelkontrolle - muss ein Lebensmittelunternehmer entsprechende Maßnahmen zur Information der VerbraucherInnen durchführen.
Untenstehende Grafik zeigt die im Jahr 2011 erfolgten Informationen der Öffentlichkeit.
Aushang: Die Unternehmer informieren direkt in ihrem Geschäftslokal ihre KundInnen über die Gesundheitsschädlichkeit des Produkts.
Rückrufe/Warnungen: Ist davon auszugehen, dass VerbraucherInnen durch ein Produkt gefährdet sein können, erfolgt die Information der Öffentlichkeit durch den Lebensmittelunternehmer über ein geeignetes Medium (z. B. APA-OTS, ORF Teletext...). Erfolgt diese Information nicht, warnt die AGES im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit.

- Abbildung: Gesamtansicht Produktrückrufe 2011
AGES
Adresse: 1220 Wien, Spargelfeldstraße 191
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit