Warenrückruf - Kinder-Trinkbecher der Marke "Top Star"
Die AGES informiert über den Produktrückruf eines "Kinder-Trinkbechers" der Marke "Top Star". Ein Gutachten hat ergeben, dass die Trinkbecher als gesundheitsschädlich zu beurteilen sind. Es wurde unter anderem Benzol nachgewiesen. Der Importeur, die Firma Testrut Einkauf GmbH in Wels, hat daher am 24.8.2010 einen Rückruf des folgenden Produkts veranlasst.
Das Produkt wurde unter anderem von der Firma KIKA Möbel-Handels GmbH vertrieben. KIKA hat die Kinder-Trinkbecher aus dem Verkauf genommen und entsorgt, um jedwedes Risiko für die Gesundheit von Kindern zukünftig auszuschließen. Kundinnen und Kunden, die zwischen Dezember 2009 und dem 16. August 2010 in einer KIKA Filiale einen derartigen Kinder-Trinkbecher erworben haben, sollen diesen nicht mehr verwenden, können das Produkt zurückbringen und erhalten dafür die entsprechende Rückvergütung.
Warenrückruf - Kinder-Trinkbecher der Marke Top Star
Ein Gutachten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien, hat ergeben, dass der "Kinder-Trinkbecher" der Marke Top Star, erhältlich in rosa, grün und blau mit bunten Dekoren, EAN-Code: 4009977611819, Artikel-Nr. 290409, als gesundheitsschädlich zu beurteilen ist.
Die gezogene Probe des oben näher bezeichneten Kinder-Trinkbechers wurde auf ihre lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit untersucht.
Nach der Feststellung deutlicher Geruchs- und Geschmacksabweichung im Rahmen einer sensorischen Prüfung wurde in einer anschließenden Analyse unter anderem Benzol nachgewiesen.
Die Kinder-Trinkbecher sind daher auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch geeignet, Lebensmittel nachhaltig zu beeinflussen und die Gesundheit von Kleinkindern zu gefährden. Sie sind nach § 5 Abs. 5 Z 1 LMSVG als gesundheitsschädlich zu beurteilen.
Gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 LMSVG i. V. m Artikel 3 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 ist es verboten, Gebrauchsgegenstände, die gesundheitsschädlich sind, in Verkehr zu bringen.
Das Produkt wurde unter anderem von der Firma KIKA Möbel-Handels -GmbH vertrieben. Die Firma KIKA hat die Kinder-Trinkbecher sofort nach ihrer Information über das Gutachten aus dem Verkauf genommen und entsorgt, um jedwedes Risiko für die Gesundheit von Kindern zukünftig auszuschließen.
Sollten Sie in der Zeit von Dezember 2009 - bis einschließlich 16. August 2010 in einer KIKA Filiale einen Kinder-Trinkbecher erworben haben, bitten wir Sie, diesen nicht mehr zu verwenden.
Sie können die Ware zurückbringen und erhalten dafür die entsprechende Rückvergütung.
Rückfragehinweis:
Harald Andesner
email: h.andesner@testrut.at
Tel. (+43 7242) 64399-16
Digitale Pressemappe: www.ots.at/pressemappe/11582/aom
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Diese Warnung besagt nicht, dass die Gesundheitsschädlichkeit der Ware vom Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber verursacht worden ist.
Das Unternehmen hat seine Eigenverantwortung wahrgenommen und im Sinne des Vorsorgeprinzips gehandelt.
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit