ERSTELLT: 09.04.2010

9. April 2010: Information zu Mattel-Kinderspielzeug

Die AGES informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit alle Eltern und Erziehungsberechtigte über die Kampagne des US-Spielzeugherstellers Mattel betreffend der zwischen 1965 und 1991 von Fisher Price produzierten „Little People“-Figuren. Mattel rät Konsumentinnen und Konsumenten, vor 1991 produzierte „Little People“-Figuren zu entsorgen.

Die Figuren (siehe Bild unten) haben einen Durchmesser von 2 Zentimetern und können von Kleinkindern unter 3 Jahren verschluckt werden. Die seit 1991 produzierten „Little People“-Figuren haben im Durchschnitt einen Durchmesser von zumindest 3 cm, sind größer und sind so geformt, dass sie von Kindern unter 3 Jahren nicht in den Mund genommen bzw. verschluckt werden können. Die „neuen“ Figuren sind somit nicht von dieser Verbraucher-Information betroffen.

Die AGES möchte Eltern und Erziehungsberechtigte auf den von kanadischen Gesundheitsbehörden dokumentierten aktuellen Todesfall eines 10-monatigen Babys hinweisen, der durch den Gebrauch einer dieser „alten“ Produkte verursacht wurde. Eine „Little People“-Figur blieb demnach im Hals des Babys stecken. Wer also dieses oder ähnliches Spielzeug noch im Haushalt vorfindet, soll dieses vorsorglich wegwerfen und nicht mehr weiterverwenden.

Fisher-Price selbst hat bereits 1992 eine entsprechende Informations-Kampagne gestartet, als Reaktion auf mehrere Vorfälle im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Spielfiguren durch Unter-3-Jährige.

Informationen der AGES zu Kinderspielzeug

Die Verletzungs- und mögliche Erstickungsgefahr durch Spielzeug oder der sich davon lösenden Teilen ist einer der Schwerpunkte, der durch die AGES vorgenommenen Untersuchungen und Schwerpunktaktionen. Kinder stellen prinzipiell eine sehr schützenswerte Verbrauchergruppe dar. Ihre körperliche und geistige Entwicklung, ihre Lebenserfahrung und ihr Verhalten können und dürfen nicht mit jenen von Erwachsenen verglichen werden. Die entsprechenden Rechtsmaterien fordern daher die Sicherheit von Spielzeug unter Berücksichtigung des bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren Gebrauchs und unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern.
Babys und Kleinkinder, d.h. Kinder unter 3 Jahren, sind auf Grund der natürlichen Gegebenheiten besonders hilfs- und schutzbedürftig.

Es ist allgemein bekannt, dass Kinder unter 3 Jahren gerne alles in den Mund nehmen. Es ist daher für Kinder dieser Altersgruppe enorm wichtig, dass Spielzeug so gestaltet ist, dass es keine Erstickungsgefahr in sich birgt. Für Spielzeuge für Kinder dieser Altersgruppe gelten daher auch besonders strenge Sicherheitsanforderungen. So darf beispielsweise gem. EN 71 (harmonisierte Europäische Norm "Sicherheit von Spielzeug") Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren keine verschluckbaren Kleinteile enthalten, bzw. es dürfen keine derartigen Teile ablösbar sein. Auch für Spielfiguren, wie jene der "alten" Little-People-Figuren (produziert zwischen 1965 und 1991), sind spezielle Anforderungen festgelegt. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Anforderung stellt einen wesentlichen Aspekt der Spielzeuguntersuchung durch die AGES dar und erfolgt routinemäßig bei allen an der AGES ILMU Linz untersuchten Spielzeugproben.

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