FAQ zu Lebensmittel aus geklonten Tieren
- Was bedeutet Klonen von Tieren?
- Was ist sogenanntes „Klonfleisch“?
- Wie werden Tiere geklont?
- Gibt es derzeit Lebensmittel aus geklonten Tieren?
- Besteht ein Risiko, wenn man Lebensmittel aus geklonten Tieren isst?
- Woran kann man Lebensmittel aus geklonten Tieren erkennen?
- Gibt es eine gesetzliche Regelung für Lebensmittel aus geklonten Tieren?
- Weiterführende Links
Was bedeutet Klonen von Tieren?
Durch Klonen können genetisch idente Nachkommen von Tieren erzeugt werden. Geklonte Tiere sind aber nicht genetisch verändert. Außerdem sind geklonte Tiere nicht für die Nahrungsmittelproduktion gedacht, sondern sollen als wertvolle Zuchttiere besondere Eigenschaften weitergeben. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES hat nach derzeitigem Wissensstand keine Bedenken bezüglich der Lebensmittelsicherheit aus geklonten Tieren bzw. deren Nachkommen, allerdings gibt es offene Fragen zur Tiergesundheit und damit verbundene ethische Bedenken.
Im Juni 2009 hat die EFSA eine Stellungnahme betreffend das Klonen von Tieren veröffentlicht, die auf den Empfehlungen des Gutachtens der EFSA aus dem Jahr 2008 aufbaut. Darin bestätigt sie, dass die Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus ihrem Gutachten von 2008 weiterhin Geltung haben. Ferner erklärte die EFSA, dass zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Stellungnahme nicht in ausreichendem Maße Datenmaterial vorlag, um die Frage zu beantworten, ob die gegenwärtigen Erkenntnisse über das Klonen von Rindern und Schweinen auch auf Schafe, Ziegen und Hühner angewendet werden können.
Die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien (European Group on Ethics in Science and New Technologies — EGE) hat im Januar 2008 ein Gutachten zu den ethischen Aspekten des Klonens von Tieren zum Zwecke der Versorgung mit Lebensmitteln vorgelegt. Demanch gibt es derzeit keine überzeugenden Argumente, welche die Produktion von Lebensmitteln geklonter Tiere und ihrer Nachkommen rechtfertigen.
Was ist sogenanntes „Klonfleisch“?
„Klonfleisch“ ist die Bezeichnung für ein Lebensmittel, das aus einem geklonten Tier hergestellt wurde. Da die Nachkommen von geklonten Tieren keine Klone sind - weil sie in der Regel auf sexuellem Weg gezeugt werden und vom Elterntier genetisch verschieden sind - ist auch die Bezeichnung „Klonfleisch“ für aus ihnen gewonnene Lebensmittel falsch.
Wie werden Tiere geklont?
Die häufigste Methode des Klonens ist die des somatischen Zellkerntransfers (somatic cell nuclear transfer, SCNT). Bei dieser Technik wird einem erwachsenen Tier eine Körperzelle (somatische Zelle) entnommen, der Zellkern isoliert und in die entkernte Eizelle übertragen. Der sich daraus entwickelnde Embryo wird einem Ersatzmuttertier eingesetzt, die das geklonte Tier auf natürlichem Wege austrägt. Der übertragene Zellkern ist ein „normaler“ Bestandteil des Genoms der Tiere, d. h. die Klone sind nicht transgen oder genetisch verändert! Mittels SCNT wurden bereits eine Reihe von Spezies wie z .B. Maus, Ratte, Schwein, Schaf, Rind, Ziege, Hund, wenn auch manche nur in sehr geringer Anzahl, geklont. Die Erfolgsrate des Klonens ist immer noch gering und variiert je nach Spezies.
Gibt es derzeit Lebensmittel aus geklonten Tieren?
Nein. Klonen ist derzeit in Europa keine kommerzielle Praxis. Es liegen auch keine Informationen vor, dass sich Produkte von geklonten Tieren irgendwo auf der Welt am Markt befinden. Da das Klonen nach wie vor eine sehr teure Technik ist, sind geklonte Tiere für die Zucht gedacht, da sie die wertvollen Eigenschaften der Originale weitergeben können. Samen von geklonten Tieren sind in den USA bereits im Handel.
Besteht ein Risiko, wenn man Lebensmittel aus geklonten Tieren isst?
Nach umfangreicher Evaluierung der vorhandenen Daten konnten in umfangreichen Risikobewertungen der US-Lebensmittelbehörde FDA und der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA keine Gefahren identifiziert werden, die auf ein Risiko beim Verzehr von Lebensmitteln aus gesunden geklonten Tieren (Rinder, Schweine, Ziegen) hinweisen. Diese Sichtweise entspricht auch der Meinung des deutschen Bundesinstitutes für Risikobewertung BfR und der AGES. Demnach stellen Produkte von gesunden Klonen und deren Nachkommen, die den bestehenden Anforderungen für Fleisch und Milch entsprechen, kein erhöhtes Risiko verglichen mit Produkten von herkömmlich gezüchteten Tieren dar.
Woran kann man Lebensmittel aus geklonten Tieren erkennen?
Fleisch und Milch von reproduzierten Tieren und von Nachkommen geklonter Tiere sind gleich zusammengesetzt und können mit verfügbaren analytischen Methoden nicht unterschieden werden. Für die Risikobewertungen wurden Untersuchungen zur Zusammensetzung (z. B. Schlachtkörperzusam-mensetzung, Anteil von Fett und Protein) sowie detaillierte Analysen von Vitaminen, Mineralstoffen, Fettsäureprofil, Charakterisierung von Proteinen in Fleisch und Milch verwendet. Die Zusammensetzung der Lebensmittel der geklonten Tiere wurde mit der normaler Tiere und veröffentlichten Referenzwerten für Fleisch und Milch verglichen und zeigt keine signifikanten biologisch relevanten Unterschiede. Es konnten auch keine neuen Bestandteile in Produkten von geklonten Tieren und deren Nachkommen festgestellt werden.
Gibt es eine gesetzliche Regelung für Lebensmittel aus geklonten Tieren?
In der Europäischen Union und damit auch in Österreich wird im Rahmen der Überarbeitung der geltenden "Novel Food Verordnung" - (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten - klargestellt, dass Lebensmittel aus geklonten Tieren in der EU zulassungspflichtig sind und entsprechende Auflagen zur Kennzeichnung dieser Produkte vorgesehen sind. Gegenwärtig wären von einer Zulassung und Kennzeichnung allerdings nur Produkte vom geklonten Tier selbst umfasst, nicht von deren für die Lebensmittelproduktion mengenmäßig interessanten Nachkommen.
Österreich hat sich, wie die überwiegende Zahl von EU-Mitgliedstaaten, für eine eigenständige Regelung für Lebensmittel aus geklonten Tieren ausgesprochen. Damit sollen künftig alle Aspekte zu diesem Thema in einer eigenen Verordnung erfasst werden – d.h. auch der Import von Embryonen oder Samen geklonter Tiere aus Drittstaaten sowie Lebensmittel aus der ersten Nachfolgegeneration von geklonten Zuchttieren, was die Europäische Kommission bisher aber noch skeptisch beurteilt.
Weiterführende Links
EFSA, 2010: Stellungnahme der Europäischen Lebensmittelbehörde zum aktuellen Stand der Forschung
EFSA, 2009: Europäische Lebensmittelbehörde zu Aspekten der Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Lebensmittlen aus geklonten Tieren
Food and Drug Administration (FDA), 2008: Risikobewertung der US-amerikanischen Lebensmittelsicherheitsbehörde zu Lebensmitteln von geklonten Tieren
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 2007: Stellungnahme des deutschen BfR zur Risikobewertung der FDA zu Lebensmitteln von geklonten Tieren
Food Standards Agency (FSA), 2008: Allgemeine Homepage der britischen Lebensmittelbehöre zum Thema Klonen
EGE, 2008: Ethische Aspekte des Klonens von tieren zum Zweck der Versorgung mit Lebensmitteln
AGES
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit