Information zu synthetischen Farbstoffen in Lebensmitteln
Eine von der britischen Lebensmittelbehörde FSA (Food Standards Agency) in Auftrag gegebene Studie der Universität Southampton hat im Jahr 2007 schwache Hinweise darauf geliefert, dass gewisse synthetische Farbstoffe in Lebensmitteln in Verbindung mit dem Konservierungsstoff Natriumbenzoat ¹ in Zusammenhang mit Hyperaktivität bei Kindern stehen könnten. Evaluiert wurde die Studie durch das unabhängige britische Komitee für Toxizität (COT). In seiner Stellungnahme hielt das COT fest, dass die Studie allerdings keine möglichen biologischen Mechanismen für die Beobachtungen geliefert habe, die einen Beweis für den ursächlichen Zusammenhang oder mögliche Effekte einzelner Zusätze bzw. anderer Mischungen liefern hätten können.
Die Ergebnisse dieser Studie wurden der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA übermittelt, die daraufhin auf Ersuchen der Europäischen Kommission die in der Studie verwendeten Farbstoffe vorrangig bewertet hat.
Das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Nährstoffquellen, die Lebensmitteln zugefügt werden (ANS) der EFSA ist zu dem Ergebnis gelangt, dass einer dieser Farbstoffe (Tartrazin) bei einem kleinen Teil der Bevölkerung Unverträglichkeitsreaktionen wie z. B. Hautirritationen hervorrufen kann. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten konnte bezüglich der anderen fünf Lebensmittelfarbstoffe (Chinolingelb, Gelborange S, Cochenillerot A, Azorubin und Allurarot AC) kein Nachweis eines möglichen Kausalzusammenhangs zwischen den Farbstoffen und Unverträglichkeitsreaktionen erbracht werden.
Nach Prüfung aller zur Verfügung stehenden Daten wurden die zulässigen täglichen Aufnahmemengen (ADI) für die künstlichen Lebensmittelfarbstoffe „Chinolingelb“ (E104), „Gelborange S“ (E110) und „Cochenillerot A“ (E124) herabgesetzt. Dies erfolgte jedoch für jeden der einzelnen Farbstoffe aufgrund der jeweils zur Verfügung stehenden Daten und somit aus unterschiedlichen Gründen. Für die drei weiteren zu bewertenden Farbstoffe - „Tartrazin“ (E102), „Azorubin“ (E122), „Allurarot AC“ (E129) – wurden auf Grundlage der zurzeit verfügbaren Daten die zulässigen Aufnahmemengen nicht geändert.
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¹ Die in der Studie verwendeten synthetischen Farbstoffe:
Mischung A: E110 Gelborange, E102 Tartrazin, E122 Carmoisin, E124 Cochenillerot A, E211 Natriumbenzoat (Konservierungsmittel)
Mischung B: E110 Gelborange, E 104 Chinolingelb, E122 Carmoisin, E129 Allurarot, E211 Natriumbenzoat (Konservierungsmittel)
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Stand, 14.01.2009
Links:
http://www.efsa.europa.eu/en/scdocs/scdoc/1327.htm
http://www.efsa.europa.eu/en/scdocs/scdoc/1328.htm
http://www.efsa.europa.eu/en/scdocs/scdoc/1329.htm
http://www.efsa.europa.eu/en/scdocs/scdoc/1330.htm
http://www.efsa.europa.eu/en/scdocs/scdoc/1331.htm
http://www.efsa.europa.eu/en/scdocs/scdoc/1332.htm
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