ERSTELLT: 03.02.2010

Abschätzung der Farbstoffaufnahme

Das Wissenschaftliche Gremium für Zusatzstoffe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im November 2009 nach Prüfung aller verfügbaren Daten die akzeptierbaren täglichen Aufnahmemengen (ADI ¹) für die künstlichen Lebensmittelfarbstoffe „Chinolingelb“ (E 104), „Gelborange S“ (E 110) und „Cochenillerot A“ (E 124) herabgesetzt.

Die Abschätzung der Aufnahme über Süßwaren und Erfrischungsgetränke für Österreich zeigt, dass im Falle der Farbstoffe E 104 und E 110 die Expositionen über jede einzelne Lebensmittelgruppe und die Gesamtaufnahme unterhalb des jeweiligen ADI-Werts lagen. Nur bei Vorschulkindern war bei Berechnung der Gesamtaufnahme mit dem Maximalgehalt und hohem Verzehr der ADI-Wert für E 104 geringfügig (104,5 %) überschritten.

Für E 124 wurden bei der Abschätzung mit dem in den Untersuchungen ermittelten Maximalgehalt und hohem Verzehr von Erfrischungsgetränken Überschreitungen des ADI-Werts bei allen Bevölkerungsgruppen festgestellt. Der ADI-Wert war bei Vorschulkindern zu 226 %, bei Frauen zu 116 % und bei Männern zu 149 % ausgelastet.

Da der ADI-Wert jedoch unter der Annahme einer täglichen lebenslangen Exposition abgeleitet wird, stellt eine gelegentliche Überschreitung des ADI-Wertes noch keine Gefährdung für den Konsumenten dar. Der ADI-Wert müsste über einen längeren Zeitraum überschritten werden, bevor negative Effekte auftreten können. Bei durchschnittlichem Verzehr lagen die Aufnahmemengen unter dem ADI-Wert.

 ¹ Der ADI-Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die während des ganzen Lebens täglich ohne gesundheitliches Risiko verzehrt werden kann.

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