Was ist ein Nationales Referenzlabor?
Nationale Referenzlabors (NRL's) wurden für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln, Krankheitserregern bei Mensch und Tier, genetisch veränderten Organismen und bestimmte Substanzklassen wie Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln eingerichtet.
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Wozu Referenzlabors?
Durch die Einrichtung von Nationalen Referenzlabors (NRLs) in den EU Mitgliedsstaaten wird die Basis für europaweite, harmonisierte Untersuchungsstandards in den jeweiligen Bereichen der amtlichen Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln und im Bereich der Tiergesundheit bei der Diagnose von Krankheiten geschaffen.
Rechtsgrundlage der NRLs ist die EU Verordnung (EG) Nr.882/2004, wonach jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, ein oder mehrere NRLs für bestimmte Untersuchungen zu benennen und der Europäischen Kommission bekannt zu geben. Das NRL muss für die betreffende Untersuchung als Prüflaboratorium akkreditiert sein.
Der Zuständigkeitsbereich eines NRL kann umfassen:
- eine bestimmte Substanz- bzw. Stoffklasse (z.B. Pestizidrückstände),
- eine bestimmte Lebensmittelgruppe (z.B. Milch und Milcherzeugnisse),
- für Mensch und Tier pathogene Mikroorganismen (z.B. Salmonellen, BSE) oder Parasiten (z.B. Trichinen)
Aufgaben eines NRL
- Zusammenarbeit mit dem zuständigem Gemeinschaftsreferenzlabor der EU (Community Reference Laboratory – CRL)
- Koordination der Tätigkeit der amtlichen Labors
- Abhalten von Ringversuchen für die koordinierten Labors
- Weiterleitung der Informationen des CRL an zuständige Behörden, amtliche Labors und an gemäß § 73 LMSVG autorisierte Gutachter
- wissenschaftliche und technische Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Umsetzung der koordinierten Kontrollpläne
Nationale Referenzlaboratorien im AGES Bereich Lebensmittel
Im November 2006 benannte bzw. wiederverlautbarte das BMGFJ im Einvernehmen mit dem BMLFUW gemäß Artikel 33 der VO (EG) Nr. 882/2004 im Bereich Lebensmittel folgende NRLs, die alle im AGES Institut für Lebensmitteluntersuchung (ILMU) Wien untergebracht sind:
NRLs im ILMU Wien
- NRL für Listeria monocytogenes
- NRL für Milch und Milcherzeugnisse
- NRL zur Überwachung von marinen Biotoxinen
- NRL für die Überwachung von Viren und Bakterien in zweischaligen Weichtieren
- NRL zur Überwachung des Wassergehaltes in Geflügelfleisch (gem.VO (EG) Nr.433/2006)
Neben diesen NRLs für die Überwachung von Lebensmitteln finden sich in den AGES Bereichen Humanmedizin, Kompetenzzentren, Landwirtschaft und Veterinärmedizin weitere 54 NRLs.
Die NRLs in der AGES liefern durch die Anwendung standardisierter und validierter Untersuchungsmethoden, die die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ermöglichen, einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier.
siehe dazu auch Veterinärmedizin Nationales Referenzlabor
Stand: 18.12.2009 ck
Claudia Kralik
Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, GGst, Getr
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit