ERSTELLT: 17.08.2010 | AKTUALISIERT: 01.02.2011

Nährstoffschwankungen bei der Nährwertkennzeichnung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Neben den Informationen der verpflichtenden, „klassischen“ Lebensmittelkennzeichnung wie Mindesthaltbarkeit, Zutatenverzeichnis und Nettofüllmenge werden Lebensmittel, nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Markttrends zu „gesunden“ Lebensmitteln, immer häufiger mit einer Nährwertkennzeichnung versehen.
Somit ist es nicht verwunderlich, dass bereits 80% aller verpackten Lebensmittel schon heute eine umfassende Nährwertkennzeichnung tragen. (1)

Die Nährwertkennzeichnung folgt einem optionell - obligatorischen Regelungsmodell. (2) Die Nährwertkennzeichnung ist für den Unternehmer prinzipiell freiwillig. Wird jedoch eine Nährwertkennzeichnung auf einem Lebensmittel angebracht, so sind die strengen Formvorschriften der Nährwertkennzeichnungsverordnung – NWKV einzuhalten. (3)

Diese Form der Nährwertkennzeichnung beruht auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 1990 (Richtlinie 90/496/EWG). Da die Ernährungsempfehlungen, aber auch die Verbraucherinteressen in den letzten 20 Jahren einem starken Wandel unterworfen waren, wird seitens zahlreicher Interessensgruppen immer häufiger Kritik an dieser Form der Nährwertkennzeichnung geübt.
Infolge dessen wurde von der europäischen Lebensmittelindustrie eine modifizierte Form der Nährwertkennzeichnung GDA erarbeitet, die vor allem aufgrund der Einbeziehung von Portionsgrößen und Richtwerten an den Hauptnährstoffen eine anschaulichere und umfassendere Nährwertinformation für den Verbraucher bereitstellen soll. (4)

Der Entscheidungsfindungsprozess über die zukünftigen Bestimmungen hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung ist auf europäischer Ebene nicht abgeschlossen. Eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung bei allen verpackten Lebensmitteln wird auf politischer Ebene diskutiert. (5)


Ernährungswissenschaftliche Bewertung der Nährwertkennzeichnung


Die deklarierten Nährwerte weichen häufig von dem tatsächlichen Nährstoffgehalt ab:

Gründe hierfür können sein:

Andererseits sind Ernährungsempfehlungen, wie die D-A-CH- Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr nicht täglich einzuhalten, sondern sie sollte über einen angemessenen Zeitraum hinweg (z.B. im Wochendurchschnitt) den einschlägigen Empfehlungen gerecht werden, um eine adäquate Nährstoffversorgung sicherzustellen. (7)

Somit ist es nicht verwunderlich, dass einschlägige Fachgremien, wie die Gesellschaft deutscher Chemiker, im ersten Blick überraschend hohe Toleranzen für Nährwertangaben vorsehen. (6)

Die Nährwertkennzeichnung bietet somit lediglich eine Orientierung hinsichtlich der Nährstoffgehalte von Lebensmitteln. Aus ernährungsphysiologischer Sicht sollten deklarierte Nährwerte infolge dessen nicht als absolute Zahlen, sondern immer mit entsprechenden Schwankungsbreiten herangezogen werden.

Markus Zsivkovits

Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, GGst, Getr
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien

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