Wenn sich aus der Herkunft eines Lebensmittels ein höheres oder spezifischeres Risiko für die Lebensmittelsicherheit oder den Verbraucherschutz ergibt, dann wird dieses Lebensmittel oder diese Lebensmittelkategorie verstärkt kontrolliert, weil die Kontrolle generell risikobasiert durchgeführt wird. Typisches Beispiel sind Importkontrollen, die aufgrund von Warnungen im europäischen Schnellwarnsystem in allen Mitgliedstaaten anlassbezogen durchgeführt werden.
Als Teil des Probenplans sind Schwerpunktaktionen festgelegt. Schwerpunktaktionen sind für ganz Österreich koordinierte Probenziehungen. Sie erfolgen in einem im Voraus bestimmten Zeitfenster mit dem Ziel, Antworten auf eine konkrete Fragestellung (Erhebungsziel) zu ermitteln. Proben, die als Teil einer Schwerpunktaktion gezogen werden, werden auch als Aktionsproben bezeichnet. Schwerpunktaktionen können in allen 5 Kategorien der Planproben (siehe Planproben) durchgeführt werden. Die Schwerpunktaktionen unterstützen eine risikobasierte Vorgehensweise im Probenplan.
Ein für ganz Österreich gültiger Plan, der die Anzahl der von Lebensmittelaufsichtsorganen pro Bundesland zu ziehenden und den staatlichen Lebensmitteluntersuchungsstellen zu übermittelnden Proben festlegt. Mit dem Revisionsplan ist er die jährliche Säule der amtlichen Kontrolltätigkeit. Grundsätzlich erfolgt eine Unterscheidung zwischen Planproben und Verdachtsproben. Als Aufteilungsschlüssel zwischen Planproben und Verdachtsproben wird auf Grund der praktischen Erfahrung ein mittleres Verhältnis von 60:40 angenommen.
Der Revisionsplan legt pro Bundesland die Anzahl und Häufigkeit der Kontrollen der Betriebe unter Berücksichtigung der Risikokategorien fest.