AKTUALISIERT: 17.03.2011

Wasseraufbereitung in Hausinstallationen

Es werden zahlreiche Geräte zur Wasseraufbereitung (Enthärtung, Entionisierung, Entfernung von "Schadstoffen", Belebung, Aufladung, Magnetisierung) im Haushalt stark beworben und angeboten. Daher einige grundsätzliche Bemerkungen zur Zweckmäßigkeit und dem Nutzen dieser Geräte sowie zur Trinkwasserversorgung in Österreich:

Trinkwasser wird in Österreich fast zur Gänze aus Grundwasser und Quellwasser gewonnen. Aufbereitetes Oberflächenwasser wird nur in Einzelfällen für Trinkwasser herangezogen. Trinkwasser aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen ist vom Gesetz her das am strengsten kontrollierte Lebensmittel. Trinkwasser sollte möglichst naturbelassen zum Konsumenten gelangen. Veränderungen der Inhaltsstoffe werden genau beobachtet und müssen durch geeignete Maßnahmen (Vergrößerung von Schutz- und Schongebieten, Unterlassung und Ausforschung des Verursachers von Verschmutzungen jeder Art in Schutzgebieten) verhindert werden.

Je nach Wasserabgabe sind die Zahl der Untersuchungen (chemische und mikrobiologische) und die Kontrolle der gesamten Wasserversorgungsanlage genau vorgeschrieben. Bei Kleinstanlagen müssen mindestens 1 mal im Jahr die Wasserversorgungsanlage selbst und das Wasser (chemisch und mikrobiologisch) von einer nach dem Lebensmittelgesetz berechtigten Person überprüft werden. Die Untersuchungsergebnisse müssen der Lebensmittelaufsicht des jeweiligen Bundeslandes übermittelt werden. Auch die Lebensmittelaufsicht selbst kontrolliert die Anlagen und entnimmt Proben für eine chemische und mikrobiologische Untersuchung.

In der Trinkwasserverordnung sind für Wasserinhaltsstoffe (z. B. Nitrat, Pestizide, Schwermetalle, u.a.) Grenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Diese Grenzwerte sind so angelegt, dass bei lebenslangem Genuss des Wassers eine Gefährdung der Gesundheit nicht möglich ist.
Die im Wasser vorhandenen Mineralstoffe wie Kalzium, Magnesium dienen sogar auch der Versorgung des Körpers mit diesen lebensnotwendigen Mineralien. Wasser, dem alle natürlich vorkommenden Inhaltsstoffe entzogen wurden (entionisiertes Wasser) ist daher vom Gesundheitsstandpunkt abzulehnen.
Daher ist eine Aufbereitung von Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung prinzipiell nicht notwendig und sinnvoll. Wasseraufbereitung (z.B. Enthärtung) wird meist mittels Ionenaustauscher durchgeführt. Diese Ionenaustauscher beinhalten organisches Trägermaterial, wodurch bei nicht regelmäßiger und sorgfältig durchgeführter Wartung Sekundärverkeimungen auftreten, die zu einer Verschlechterung der bakteriologischen Qualität bis hin zur möglichen Gesundheitsgefährdung führen kann. Oft wird vom Installateur beim Einbau einer Enthärtungsanlage auch der notwendige Einbau einer Phosphatierung als Korrosionsschutz empfohlen um Leitungsschäden zu verhindern.

Die von den Bewerbern von Wasseraufbereitungen für den Haushalt dargestellte angeblich schlechte Wasserqualität beruht auf chemisch und physikalisch leicht widerlegbaren Tricks (z.B. eine Eisenelektrode wird in das Wasser gehalten, dadurch löst sich Eisen und das Wasser bekommt eine bräunlich-gelbe Färbung mit flockigem Niederschlag). Untersuchungen des Wassers auf Inhaltsstoffe jeder Art benötigen ein Labor mit entsprechender Ausrüstung und können nicht am Küchentisch durchgeführt werden.
Die oft gezeigten Bilder von Kalkablagerungen in zugewachsenen Wasserleitungen stammen aus dem Warmwasserbereich. Kaltes Wasser scheidet in den Leitungen keinen Kalk ab. Waschmaschinen benötigen bei Verwendung von Wasser mit hoher Härte etwas mehr Waschpulver, Geschirrspüler haben serienmäßig eine Wasserenthärtung eingebaut, die mittels Regeneriersalz erneuert wird. Probleme mit Verkalkungen ergeben sich immer dann, wenn Warmwasseranlagen über 65 °C betrieben werden (z.B. Boiler mit Aufheiztemperaturen über 65 °C) und wenn Warmwasser mit Luft in Berührung kommt (z.B. Wasserkocher, Strahlregler bei Armaturen, Brauseköpfen).

Vereinzelt kann es vorkommen, dass durch extreme Wetterereignisse wie Murenabgänge, größere Rohbrüche das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung kurzzeitig meist bakteriologisch als Trinkwasser nicht geeignet ist. Der Betreiber der Wasserversorgung muss vom Gesetz her den Abnehmer informieren und Nutzungsbeschränkungen (z. B. Abkochen 3 Minuten bei Siedetemperatur) bekannt geben. Die Wasseraufbereitung im Haushalt hilft dagegen nicht, die Nutzungsbeschränkungen müssen trotzdem beachtet werden.

Geräte, die das Wasser "beleben", "aufladen" oder "dauermagnetisieren": Der wissenschaftliche Nachweis konnte bisher nicht erbracht werden. Die Wirkung beruht auf subjektivem Wohlbefinden und Placebo. Wenn diese Geräte nicht mit dem Wasser in Berührung kommen, dann besteht allerdings auch keine Möglichkeit der nachteiligen Beeinflussung des Trinkwassers. Den Glauben an die Wirkungsweise dieser Geräte und deren Einbau muss jeder für sich selbst entscheiden.

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