ERSTELLT: 24.02.2011

Listerien - Hygieneschulungsangebote der AGES

Mit dem Inkrafttreten des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), BGBl. I Nr. 13/2006, sind die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs in Österreich umzusetzen. In diesen beiden Verordnungen sind die wesentlichen Aspekte der Lebensmittelhygiene geregelt. Ein Schwerpunkt ist dabei die Eigenkontrolle. Besonders bei der Herstellung von Käse, kalt geräucherten Fischen und Rohwürsten spielt dabei die Kontrolle von Listeria monocytogenes eine wichtige Rolle. Immerhin ist dieser Keim nach Verzehr kontaminierter Lebensmittel jedes Jahr für Erkrankungen, oft mit tödlichem Ausgang, verantwortlich und damit ein wichtiges Hygienethema. Dementsprechend berücksichtigt auch die Verordnung (EG) 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel Listeria monocytogenes bei den Lebensmittelsicherheitskriterien.

Als Ergänzung zur allgemeinen Hygieneschulung werden vom Institut für Lebensmitteluntersuchung Salzburg auch weitergehende Hygieneschulungen zu verschiedenen Themen und für verschiedene Zweige der Lebensmittelunternehmer angeboten. Darunter auch spezielle Schulungen zur Kontrolle von Listeria monocytogenes für milchverarbeitende Betriebe. Neben der Vermittlung der gesetzlichen Vorschriften stellen die mikrobiologischen Grundlagen einen Schwerpunkt dar. Nur wer seinen Gegner – in diesem Falle Listeria monocytogenes – kennt, kann ihn auch wirksam bekämpfen.

Die TeilnehmerInnen lernen die wichtigsten Eigenschaften der Listerien, die pathogenen Eigenschaften und die von ihnen verursachten Krankheitsbilder sowie die bevorzugten Wachstumsbedingungen und "Aufenthaltsorte" kennen. Anforderungen an Gebäude und Einrichtungen, der hygienisch einwandfreie Umgang mit Lebensmitteln sowie eine effiziente Reinigung und Desinfektion stellen weitere Themen dieser speziell auf Listeria monocytogenes ausgerichteten Hygieneschulungen dar.

Die verschiedenen Leitlinien des Ständigen Hygieneausschusses (http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/VerbraucherInnengesundheit/Lebensmittel/Lebensmittel_Unternehmer/Lebensmittelhygiene), welche als modellhafte Umsetzung der Forderungen der Hygieneverordnungen zu verstehen sind, dienen dabei als „roter Faden“ und als Diskussionsgrundlage für konkrete Hygienemaßnahmen.

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