Am 1. Oktober 2009 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf ihrer Homepage die ersten 94 Bewertungen von Angaben gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel („Claims Verordnung“).
Gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel nach Artikel 13 beziehen sich auf:
Diese Angaben („Claims“) müssen auf allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und vom Verbraucher verstanden werden. Aufgabe der EFSA ist die Prüfung der Claims hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Absicherung.
Die ersten Bewertungen der EFSA, die sich auf Vitamine, Mineralstoffe, probiotische Bakterien, Fette und pflanzliche Lebensmittelbestandteile beziehen, stehen auf der EFSA-Homepage unter zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Claims Verordnung finden sich auf der Web-Site der Europäischen Kommision.