Kein bestrahltes Tiefkühlgeflügel in Österreich
Von August bis Oktober 2008 wurden österreichweit 39 Proben Tiefkühlgeflügel von den Lebensmittelinspektoren im Handel gezogen. Die Proben wurden vom AGES Kompetenzzentrum für Rückstandsanalytik auf Behandlung mit ionisierender Strahlung untersucht und im AGES Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien beurteilt. Das erfreuliche Ergebnis: Keine der Proben war bestrahlt worden.
Die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen dient vor allem der Zerstörung von krankheitserregenden Mikroorganismen, Schädlingen und Schimmelpilzen. Die Bestrahlung darf nicht angewandt werden, um hygienische Mängel des Produktes zu verdecken, welche bei Einhaltung der Hygienerichtlinien der EU bei der Be- und Verarbeitung von Tiefkühlgeflügel vermieden werden können.
Die Rahmenrichtline 1999/2/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile gibt allgemeine Aspekte zur Durchführung der Behandlung und Kennzeichnung bestrahlter Lebensmittel vor. In der zugehörigen Durchführungsrichtlinie 1999/3/EG findet sich bislang nur eine einzige in der gesamten EU zur Bestrahlung zugelassene Lebensmittelkategorie, nämlich "getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze".
Nationale Zulassungen gibt es in einigen EU Mitgliedstaaten für diverse tierische und pflanzliche Lebensmittel. Nicht jedoch in Österreich. Bestrahlte andere Produkte als getrocknete Kräuter und Gewürze dürfen in Österreich nicht in Verkehr gebracht werden. Bestrahlte getrocknete Kräuter und Gewürze müssen entsprechend gekennzeichnet sein ("bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt").
In Österreich ist demnach das Inverkehrbringen von Tiefkühlgeflügel, das mit ionisierenden Strahlen behandelt wurde, gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) §9 verboten. In einigen anderen EU Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich und Großbritannien) ist die Bestrahlung von Tiefkühlgeflügel erlaubt. Allerdings muss das Produkt jedenfalls mit dem Hinweis "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" gekennzeichnet werden.
Die gemäß der EU Richtlinie 1999/2/EG jährlich im Rahmen der amtlichen Lebensmitteluntersuchung durchgeführten Kontrollen von Tiefkühlgeflügel auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen bestätigten auch für das Jahr 2008 die Ergebnisse der Vorjahre. Demnach wurde bei dieser Schwerpunktaktion bei keiner der 39 Proben eine Behandlung mit ionisierender Strahlung nachgewiesen.
Stand: 26.5.2009 ck
LMS Tierische LM, Kosmetika, GGst, Getr
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