ERSTELLT: 08.04.2010

Amtliche Kontrollen der Kennzeichnung genetisch veränderter Lebensmittel (Soja und Mais) in Österreich

Die Kontrollen der Lebensmittelaufsicht in Österreich auf nicht zugelassene GVO betreffen vor allem die Kennzeichnung von Soja und Mais. Weiters erfolgen im Anlassfall Importkontrollen und Marktkontrollen von Reis, Kartoffeln und Papayas. Für nicht zugelassenes genetisch verändertes Material gilt in der EU Nulltoleranz.

Geringe Spuren von genetisch verändertem Material können in Lebensmitteln und Futtermitteln zufällig vorhanden oder als Folge des Produktions- und Verarbeitungsprozesses technisch nicht vermeidbar sein. Das Vorhandensein von zugelassenem genetisch verändertem Material muss nicht gekennzeichnet werden, wenn der Anteil unter einem Schwellenwert von 0,9 % liegt und wenn nachgewiesen werden kann, dass sein Vorhandensein unbeabsichtigt und technisch unvermeidbar ist.
 

Jahr

Proben-anzahl

Soja

Mais

Soja und Mais

negativ

positiv

über dem Schwellen-wert

beanstandet bezüglich GVO

2001

153

59

54

40

144

9

4

2,60%

2002

251

162

61

28

222

29

1

0,40%

2003

250

141

102

7

192

49

1

0,40%

2004

241

145

87

9

233

8

2

0,80%

2005

242

140

96

6

237

5

0

0,00%

2006

249

148

101

0

249

0

0

0,00%

2007

212

112

100

0

146

66

0

0,00%

2008

199

111

88

0

123

76

0

0,00%

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