Außerdem wurde die Verwendung der bei der Stärkeverarbeitung anfallenden Reststoffe (Pulpe) als Futtermittel genehmigt. Als Lebensmittel sind Amflora-Kartoffeln dagegen nicht zulässig. Erlaubt sind "zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen" bis zu 0,9 Prozent.