Zulassung und Bewertung von gentechnisch veränderten Organismen
Lebens- und Futtermittel aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) werden seit 1996 in der Europäischen Union auf den Markt gebracht. Den Hauptanteil bilden importierte Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden.
Als GVO gelten Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich ist. Diese Veränderung führt zur Ausprägung eines gewünschten Merkmals. Die Proteine, die diese Merkmale bewirken, werden auch als "transgene Proteine" bezeichnet. Man spricht in diesem Zusammenhang daher von "transgenen Pflanzen". Die größte wirtschaftliche Bedeutung unter den transgenen Pflanzen haben Mais und Sojabohne, gefolgt von Baumwolle, Raps, Zuckerrübe und Kartoffel.
GVO-Zulassungsverfahren
Um GVO-Produkte in der EU in Verkehr bringen zu dürfen, muss ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen werden. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens muss der Antragssteller alle notwendigen Daten vorlegen, die nachweisen, dass sein Produkt keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt hat. Die wissenschaftliche Bewertung dieses Materials erfolgt zentral durch die EFSA. GVO unterliegen überdies wie alle anderen Lebensmittel den Grundsätzen und Anforderungen des Europäischen Lebensmittelrechts (Verordnung (EG) Nr. 178/2002).
Österreich bringt sich durch umfangreiche wissenschaftlich fundierte Stellungnahmen zu den Antragsunterlagen innerhalb einer 3-monatigen Begutachtungsfrist in den Prozess der GVO-Sicherheitsbewertung mit ein. Alle österreichischen Anstrengungen auf diesem Gebiet werden von der in der AGES angesiedelten TaskForce GMO (GMO = genetically modified organism) koordiniert. Die TaskForce GMO besteht aus Experten/-innen der Bereiche Daten, Statistik und Risikobewertung (DSR), Landwirtschaft, Lebensmitteluntersuchung sowie des CC Biochemie. Der Bereich DSR fasst unter Miteinbeziehung des Umweltbundesamtes und eventuell weiterer externer Experten alle Einzelbewertungen zu einer finalen österreichischen Stellungnahme zusammen und übermittelt diese an die EFSA.
Mehr Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie hier.
Merkmale von GVO
Derzeit in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen besitzen in der Regel eine oder mehrere der unten angeführten Merkmale:
- Herbizidtoleranz (erzeugt Unempfindlichkeit gegen bestimmte Herbizide)
- Resistenz gegen Insektenschädlinge (ein Toxin wirkt gegen bestimmte Pflanzenschädlinge)
- Pollensterilität (zur Vereinfachung der Pflanzenzüchtung)
- Industrielle Zwecke (bringt Vorteile für die industrielle Weiterverarbeitung)
- veränderte Blütenfarbe (Zierzwecke)
- Markergene (dienen während der Entwicklung des GVOs im Labor zur Selektion von transformierten Pflanzenzellen)
Zurzeit wird in den Forschungslabors an gentechnisch veränderten Pflanzen mit folgenden Eigenschaften gearbeitet:
- Virus-, Pilz-, Fadenwurm-, Bakterienresistenz
- Toleranz gegen Trockenheit, Kälte, Salzgehalt und Nährstoffmangel
- verzögerte Reife
- verbesserter Nährwert
- Eliminierung unerwünschter Inhaltsstoffe
- Herstellung therapeutisch wirksamer Substanzen
Zugelassene GVO
Derzeit sind innerhalb der EU Lebensmittel und Futtermittel aus transgenem Mais, Sojabohne, Raps, Baumwolle, Kartoffel und Zuckerrübe zugelassen; davon zum Anbau zugelassen sind Mais MON810 ("YieldGard"), Mais T25 ("LibertyLink") und Kartoffel EH92-527-1 ("Amflora").
Gegen das Inverkehrbringen von 6 GVO-Konstrukten (Mais MON810, Mais T25, Mais MON863, Raps GT73, Raps Ms8xRf3 und Kartoffel EH92-527-1) bestehen derzeit in Österreich Verbote.
Warum eine Risikobewertung von GVO wichtig ist
Im Zusammenhang mit Lebenmittelsicherheit ergeben sich für GVO-Produkte folgende Risikobereiche:
1) Toxikologische oder immunologische Effekte durch Veränderungen im pflanzlichen Genom oder ausgelöst durch transgene Proteine
2) Negative gesundheitliche Effekte für den Konsumenten durch Nährwertveränderungen im Lebensmittel/Futtermittel, ausgelöst durch die genetische Modifikation
3) Herbizid-Rückstände im Trinkwasser im Falle der Kultivierung von herbizidresistenten GVO
Ökologische Gefahren können aufgrund folgender Phänomene entstehen:
1) Transfer der genetischen Modifikation auf konventionelle Kulturpflanzen oder auf verwandte Wildpflanzen
2) die Überlebensfähigkeit des Samens im Boden
3) die Weitergabe von Antibiotikaresistenzmarkergenen auf Bakterien
4) negative Effekte auf Nicht-Zielorganismen (Nützlinge)
5) Resistenzbildungen bei Pflanzenschädlingen oder Unkräutern
Eine besondere wirtschaftliche und ökologische Herausforderung stellt das Problem der Koexistenz zwischen GVO-Anbau und konventionellem/biologischem Landbau dar. Dieser Aspekt betrifft nicht nur den Anbau von Kulturpflanzen, sondern auch die Transport- und Weiterverarbeitsprozesse (siehe auch Koexistenz-Strategie).
Um Wahlfreiheit für die Konsumenten/-innen zu garantieren, unterliegen GVO-Produkte genauen Kennzeichnungsvorschriften. Als Höchstgehalte in Produkten, die unbeabsichtigt, aber technisch unvermeidbar GVO-Verunreinigungen enthalten, gelten Anteile von 0,9 %. Für nicht in der EU zugelassene GVO gilt eine sogenannte Nulltoleranz. Zusätzlich ist eine genaue Dokumentation des Warenstroms von GVO-Produkten vorgeschrieben, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten (siehe auch Kontrolle GVO-Lebensmittel).
Stacked Events
Werden zwei gentechnisch veränderte Pflanzen miteinander gekreuzt, spricht man von sogenannten "Stacked Events". Auf diesem Weg können Pflanzen gezüchtet werden, die mehrere durch Gentechnik vermittelte Merkmale in sich vereinen. Für die Zulassung jedes Stacked Events gelten die selben Kriterien wie für jeden anderen GVO auch; das Hauptaugenmerk der Sicherheitsbewertung liegt dabei auf möglichen negativen Effekten durch das Zusammenwirken der verschiedenen Merkmale.
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates
Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
Österreichisches Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz - GTG) und das Produkthaftungsgesetz geändert wird (BGBl. Nr. 510/1994)
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen und die Kennzeichnung von GVO-Sorten und Saatgut von GVO-Sorten (BGBl. II Nr. 478/2001)
Links
Europäische Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher - Fachinformation zu GVO
Europäisches GVO Register für Produkte zugelassen nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003
Biosafety-Clearing House - GVO Register
Bundesministerium für Gesundheit - Fachinformation zur Grünen Gentechnik
Bundesministerium für Landwirtschaft - Fachinformation zu Gentechnik
Dipl.Ing. Walter Stepanek
Institut: Risikobewertung
Adresse: 1220 Wien, Spargelfeldstrasse 191
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit