ERSTELLT: 02.09.2008 | AKTUALISIERT: 08.11.2010

Teeähnliche Erzeugnisse

Ein Teeservice

Im deutschsprachigen Raum oft fälschlicherweise als Tee bezeichnet, sind Teeähnliche Erzeugnisse Aufgüsse verschiedener Pflanzenarten wie Kamille, Pfefferminze, Melisse, Hagebutte oder Lindenblüte. Ihre Beliebtheit verdanken sie ihrem vielfältigen Geschmack und ihrer wärmenden Eigenschaft, aber auch verschiedenen Wirkungen, mit denen sie oftmals beworben werden.

So wirkt z. B. die Kamille entzündungshemmend, blähungstreibend und verkrampfungslösend, Melisse und Hopfen beruhigen, während die Lindenblüte Schleimhautreizungen lindert und bei Husten und Erkältung getrunken wird.

Doch Vorsicht: Teeähnliche Erzeugnisse sind in erster Linie Genussmittel und kein Heilmittel. Immer mehr Produkte nehmen jedoch für sich eine besondere gesundheitsfördernde oder gar heilsame Wirkung in Anspruch. Besonders beliebt sind Pflanzenarten, die in der alternativen Medizin Verwendung finden, wie z. B. in der Traditionellen Chinesischen Medizin oder Ayurveda, einer traditionellen indischen Heilkunst. Da Wirkungen und Nebenwirkungen vieler dieser Pflanzenarten bisher nicht hinreichend wissenschaftlich untersucht wurden, stellt sich die Frage nach der Sicherheit derartiger Lebensmittel. Es ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich zu klären, ob eine Art aufgrund ihres spezifischen Wirkspektrums nicht als Arzneimittel einzustufen ist. Die Einstufung einer Pflanzenart als Arzneimittel erfolgt in Österreich durch das Institut für Inspektionen der AGES PharmMed.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass Lebensmittel, die bis 15.5.1997 in der Europäischen Gemeinschaft noch nicht in nennenswertem Umfang verwendet wurden, den Bestimmungen der Novel Food Verordnung unterliegen. Vor dem Inverkehrbringen eines Lebensmittels, das als Novel Food gilt, muss dieses ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Zulassung wird nur erteilt, wenn die Prüfung ergibt, dass das Produkt gesundheitlich unbedenklich ist.

Welche Anforderungen müssen Teeähnliche Erzeugnisse erfüllen?

Die Anforderungen, welche Teeähnliche Erzeugnisse erfüllen müssen, sind im Österreichischen Lebensmittelbuch, Codexkapitel B 31, festgelegt. Dort sind auch jene Pflanzenarten aufgelistet, die in Österreich üblicherweise für die Herstellung Teeähnlicher Erzeugnisse verwendet werden. Diese Liste kann auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit eingesehen werden. Die Kennzeichnung von Teeähnlichen Erzeugnissen erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Codex, der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und allfälliger weiterer Verordnungen (z. B. Nährwertkennzeichnungsverordnung).

Dürfen Teeähnliche Erzeugnisse gesundheits- und nährwertbezogene Angaben aufweisen?

Seit 1. Juli 2007 gelten EU-weit neue Richtlinien für gesundheits- und nährwertbezogene Angaben auf Lebensmittelverpackungen. Die so genannte Health-Claims-Verordnung regelt Kennzeichnung und Werbung für Lebensmittel hinsichtlich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.
Verbindlich festgelegt ist nun europaweit, wann ein Produkt mit nährwertbezogenen Angaben wie "fettarm", "ballaststoffreich", "von Natur aus" oder gesundheitsbezogenen Angaben wie „Stärkt die natürlichen Abwehrkräfte des Körpers“ beworben werden darf.

Dürfen Teeähnliche Erzeugnisse, die pharmakologisch wirksame Pflanzenarten enthalten, als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden?

Nein! Ausnahme: Apotheker und Drogisten (nicht aber Lebensmittelhändler!) dürfen die in der Anlage der Abgrenzungsverordnung 2004 angeführten Pflanzenarten, die keiner Abgabenbegrenzung unterliegen, in Verkehr bringen.

Das Institut für Lebensmitteluntersuchung Innsbruck führt folgende Untersuchungen an Teeähnlichen Erzeugnissen durch:

  • Sensorik
  • Zusammensetzung/Qualität (z. B. Identifikation von Bestandteilen mittels Mikroskopie, Fremdbesatz)
  • Hygienestatus
  • Kontaminanten (Mykotoxine)
  • Rückstände (Pestizide)
  • ionisierende Strahlung (Teeähnliche Erzeugnisse mit Gewürzen)
  • Gehalt an ätherischem Öl
  • säureunlösliche Asche
  • Kennzeichnung

Renate Spitaler

Institut: LMS Pflanzliche LM
Ort: 6020, Technikerstrasse 70
Dienstort: Innsbruck

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