Autor: Saatgut

Was sind "Methoden für Saatgut und Sorten" ?


Die "Methoden für Saatgut und Sorten" dienen der international standardisierten, auf dem Stand der Wissenschaft und Technik stehenden, Vorgabe und Umsetzung von METHODEN und VERFAHREN

  • zur Untersuchung bzw. Prüfung
  • zur Bewertung
  • zur Überwachung
  • dem Monitoring
  • und der Kontrolle
  • von SAATGUT und ERNTEPRODUKTEN nach nationalen, europäischen (EG-konformen) und internationalen (OECD, ISTA) Vorgaben und Rechtnormen.

Warum "Methoden für Saatgut und Sorten" ?
Mit der Anwendung der "Methoden für Saatgut und Sorten" wird

  • eine HOHE QUALITÄT DER SAATGUTERZEUGUNG, beginnend von der Feldanerkennung bis zum fertigen Gebrauchssaatgut garantiert,
  • die NACHVOLLZIEHBARKEIT und RÜCKVERFOLGBARKEIT der Produktion gewährleistet,
  • ein höchstes Maß an VERBRAUCHERSCHUTZ erreicht.

Verfahren zur Zulassung und Überwachung autorisierter Untersuchungen motivieren Saatguterzeuger zu einer ökonomischen, qualitätsorientierten und eigenverantwortlichen Saatguterzeugung.

Wer wendet die "Methoden für Saatgut und Sorten" an ?


Die AGES / Bundesamt für Ernährungssicherheit - Institut für Saatgut führt alle amtlichen (hoheitlichen) Verfahren
nach den in den "Methoden für Saatgut und Sorten" festgelegten Methoden und Standards durch.

  • Autorisierte Untersuchungslaboratorien
  • Autorisierte Personen und
  • Autorisierte Technische Einrichtungen
  • sind gesetzlich zur Anwendung der "Methoden für Saatgut" verpflichtet.

Methoden für Saatgut und Sorten gemäß § 5 Saatgutgesetz zur technischen Umsetzung des Saatgutrechtes


In den Methoden für Saatgut und Sorten gemäß Saatgutgesetz 1997 idgF., kurz Methoden, werden die technischen Standards und Verfahren inklusive der Umsetzung von internationalen Regeln (beispielsweise ISTA, OECD, UPOV, CPVO) festgelegt. Da es sich um "lebendiges" Recht handelt, werden die Methoden regelmäßig überarbeitet. In den einzelnen Bereichen sind daher die Ursprungsfassungen und die dazugehörenden Änderungen angeführt.

Gemäß Saatgutgesetz 1997 idgF. kann jeder während der Amtsstunden beim Bundesamt für Ernährungssicherheit in die Methoden Einsicht nehmen und an Ort und Stelle Abschriften selbst anfertigen oder nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten auf eigene Kosten Auszüge anfertigen lassen.
Die Methoden können gegen Kostenersatz käuflich erworben werden. Für Bestellungen und Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung - senden Sie uns bitte ein email an saatgut@baes.gv.at oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer + 43 (0)50 555 - 31121 (Sekretariat des Institutes für Saatgut).

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