Tierseuchenbekämpfung - BMG:
Gesetzliche Grundlagen:
Gesetzliche Grundlage Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Einrichtung einer Expertengruppe Tierseuchenbekämpfung
StF: BGBl. II Nr. 324/2004 i.d.g.F.
Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007 i.d.g.F.
Hier finden Sie nur ausgewählte Rechtstexte aus dem Bereich der Europäischen Union und der österreichischen Rechtssprechung (Gesetze, Verordnungen sowie Kundmachungen).
Den kompletten aktuellen österreichischen Rechtsbestand bzw. den Rechtsbestand der Europäischen Union können Sie unter den folgenden Links abrufen:
Europäische Union: Link zum System Eur-Lex
Österreich: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Die AGES übernimmt keine Haftung für die Aktualität der Gesetzes-Links, sie sind ein Service für unsere Kunden und dienen lediglich als Informationsimpuls - den aktuellen Gesetzestext (konsolidierte Fassung) entnehmen Sie bitte den oben genannten Datenbanken (EUR-LEX und RIS).
Informationen zu VIS:
BMG: Tierseuchenmeldesystem/VIS
Nähere Informationen über den Probenzustand bzw. den Probenversand entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Material- und Organliste! Die Untersuchungen werden, sofern nicht andere Angaben in der Material- und Organliste vorhanden sind, in der AGES durchgeführt. Verdachtsproben sind direkt an die Nationalen Referenzlabors der AGES zu schicken!
Material- bzw. Organanforderungen - VIS:
BMG: Überwachungsprogramme-Tierseuchen:
BMG: Maul- und Klauenseuche
BMG: Krisenpläne zur Bekämpfung von diversen Tierseuchen (BSE, Blauzungenkrankheit, Aujeszk'sche Krankheit)
AGES
Ort: 1220, Spargelfeldstraße 191
Dienstort: Wien
Autor/Autorin kontaktieren
Weitere Artikel des Autors / der Autorin
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit