Über die Geschichte des Pflanzenschutzdienstes

Seit die Menschheit Landwirtschaft betreibt und mit landwirtschaftlichen Produkten handelt, werden Schadorganismen von ihrem ursprünglichen Lebensraum in neue Gebiete verschleppt. Tausende Jahre lang beschränkte sich eine derartige Verbreitung auf geringe Distanzen innerhalb eines Kontinents. Mit zunehmendem Handel, der rasanten Entwicklung der Technik und Schnelligkeit des Transports erhöhte sich auch die potentielle Verschleppungsgefahr massiv.

 

Die ersten Einschleppungen in Europa mit enormer sozialer und wirtschaftlicher Auswirkung waren Phytophthora infestans (Kraut- und Knollenfäule der Kartoffel), die in Irland eine katastrophale Hungersnot auslöste, und Daktulosphaira vitifoliae (Reblaus), die einen bedeutenden Einbruch in der Trauben- und Weinproduktion für fast ganz Europa bedeutete. Einmal in Europa eingeschleppt, war die Kontrolle über eine weitere Verbreitung nicht mehr möglich. Aus diesen Lektionen der Vergangenheit folgte der Versuch, eine Einschleppung durch internationale Zusammenarbeit zu verhindern.

 

Die Welternährungsorganisation (Food and Agricultural Organisation, FAO) verabschiedete 1951 die Internationale Pflanzenschutzkonvention (IPPC), ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von Pflanzen gegen Schadorganismen. Ebenfalls im selben Jahr gründeten 15 europäische Staaten die Europäische Pflanzenschutzorganisation (European and Mediterranean Plant Protection Organization, EPPO), die heute bereits 50 Mitglieder aus Europa und dem Mittelmeerraum umfasst.

 

Eingeschleppte Organismen zeichnen sich häufig durch Gemeinsamkeiten aus:

In den letzten Jahren scheint die Anzahl der in Europa eingeschleppten Organismen vermehrt anzusteigen. Dazu einige Beispiele aus den letzten 5 Jahren: Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera), Phytophthora ramorum, Kartoffelspindelknollenviroid (Potato spindle tuber viroid), Palmrüssler (Rhynchophorus ferrugineus), Japanische Esskastanien-Gallwespe (Dryocosmus kuriphilus), Pepino mosaic virus.

 

Schadorganismen sind zur Zeit der Einschleppung meist noch nicht als Quarantäneschadorganismen eingestuft. Die Europäische Pflanzenschutzorganisation, die Europäische Kommission sowie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellen ihr Expertenwissen zur Verfügung, um Risikoanalysen durchzuführen und andere Staaten auf Gefahren von Schadorganismen aufmerksam zu machen.

Seite empfehlen

Senden Sie den Link zur aktuellen Seite an einen E-Mail Empfänger:

(Sie müssen die *gekennzeichneten Felder ausfüllen!)