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Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst

Das Risiko, Schadorganismen in Europa und in weiterer Folge nach Österreich einzuschleppen, hat sich in den letzten Jahrzehnten durch zunehmenden weltweiten Handel und rasche Transporte sowie der Auswirkungen des global change (Klimaänderung) erhöht. Gesetze auf internationaler Ebene (IPPC und Europäische Union) und nationaler Ebene (Pflanzenschutzgesetz 2011) regeln Maßnahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung dieser Quarantäneschadorganismen.

Die zentrale Oberbehörde des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (siehe Organigramm). Dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) und dem Bundesamt für Wald (BFW) kommen Aufgaben als Behörde erster Instanz bei der Einfuhr zu. Auf regionaler Ebene ist der Landeshauptmann für die Umsetzung des Pflanzenschutzgesetzes hauptsächlich für das Verbringen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen innerhalb der Gemeinschaft verantwortlich. Die Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) unterstützt die Arbeit des BAES, indem sie Fachwissen zur Verfügung stellt und praxisrelevante Forschung betreibt.

Organigramm

Organigramm - Amtl. Österr. Pflanzenschutzdienst
© BMLFUW

Aufgaben des Amtlichen Österreichischen Pflanzenschutzdienstes an der AGES

  1. Vollzug phytosanitärer Agenden des 4. Abschnittes des Pflanzenschutzgesetzes 2011 und Vollzug phytosanitärer Agenden des Pflanzgutgesetzes 1997
  2. Vertretung Österreichs beim Ständigen Ausschuss für Pflanzenschutz und beim Ständigen Ausschuss für Pflanzgut der EU sowie Teilnahme an anderen nationalen und internationalen Gremien und Workshops (z.B. EPPO)
  3. Stellungnahme zu Entwürfen der phytosanitären Legislative
  4. Erstellung der Pflanzenschutzgebührentarife
  5. Vorbereitung der Amtlichen Nachrichten des BAES
  6. Amtliche Meldungen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie an die Europäische Kommission
  7. Fachliche Unterstützung der Amtlichen Pflanzenschutzdienste der Länder
  8. Schulung und Weiterbildung von Kontrollorganen
  9. Koordinierende Funktion in der Pflanzengesundheit zwischen Bund und Ländern, dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesamt für Ernährungssicherheit und der Agentur für Ernährungssicherheit sowie dem Bundesamt für Wald

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